Kaffeesteuer
Die Kaffeesteuer wird als Verbrauchsteuer auf Röstkaffee (2,19 EUR/kg), löslichen Kaffee (4,78 EUR/kg) sowie auf in das deutsche Steuergebiet verbrachte kaffeehaltige Waren erhoben.
Die jährlichen Steuereinnahmen betragen über 1 Mrd. EUR. Sie wird bereits beim Hersteller, auf nachgelagerten Handelsstufen oder beim Importeur erhoben.
Kaffeehaltige Waren sind Erzeugnisse, die in einem Kilogramm 50 bis 900 g Kaffee enthalten. Darunter fallen z.B. Cappuccino, Eiskaffee, Café au Lait oder kaffeehaltige Waren aus dem Süßwarenbereich.
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Neben der Kaffeesteuer gibt es in Deutschland noch eine ganze Reihe weiterer Verbrauchsteuern. Infos darüber können Sie hier finden.