Kaffeesteuer

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Die Kaffeesteuer wird als Verbrauchsteuer auf Röstkaffee (2,19 EUR/kg), löslichen Kaffee (4,78 EUR/kg) sowie auf in das deutsche Steuergebiet verbrachte kaffeehaltige Waren erhoben.

Die jährlichen Steuereinnahmen betragen über 1 Mrd. EUR. Sie wird bereits beim Hersteller, auf nachgelagerten Handelsstufen oder beim Importeur erhoben.

Kaffeehaltige Waren sind Erzeugnisse, die in einem Kilogramm 50 bis 900 g Kaffee enthalten. Darunter fallen z.B. Cappuccino, Eiskaffee, Café au Lait oder kaffeehaltige Waren aus dem Süßwarenbereich.

Selbstverständlich bekommen Sie bei ProGusto GbR nur ordnungsgemäß versteuerte Ware!!

Neben der Kaffeesteuer gibt es in Deutschland noch eine ganze Reihe weiterer Verbrauchsteuern. Infos darüber können Sie hier finden.

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